Betriebliche Altersversorgung
Ja. Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien lassen.
Zusätzlich zur Pflicht- bzw. freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in Beiträge umwandeln (VBLextra). So lassen sich Steuern und Sozialabgaben senken.
Statt der VBLklassik kann bei einer Befreiung eine freiwillige Versicherung (VBLextra) abgeschlossen werden.
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Danach ist keine Befreiung mehr möglich.
Hinweise für Erstversicherte sowie für befristete wissenschaftliche Tätigkeit finden Sie im ZIP - teilweise auch in englischer Sprache. Detaillierte Informationen gibt es auf der offiziellen Website: www.vbl.de.