Ausschreibung

Grundsätzlich muss nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Bestimmungen jede freie Stelle - unabhängig davon, ob es sich um eine befristete oder um eine Dauerstelle handelt, und auch unabhängig davon, aus welchen Mitteln die Beschäftigung finanziert wird - durch das Dezernat Personalwesen ausgeschrieben werden. Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch Einstellungsverfahren (2. Stellenausschreibung).

Eine Mindestdauer der Bewerbungsfrist für interne/externe Stellenausschreibungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ein Ausschreibungszeitraum von 2 Wochen (ab Veröffentlichung) ist in der Regel ausreichend. Längere bzw. kürzere Bewerbungsfristen können individuell festgelegt werden.

Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Frist erfolgen, sofern die Ausschreibungsinhalte bestehen bleiben.

Nach Veröffentlichung der Ausschreibung wird ein digitaler Austauschordner (Bezeichnung = Kennzahl der Ausschreibung) eingerichtet, in dem die Datenschutzerklärung, die Auswertungsmatrix und der Ausschreibungstext hinterlegt sind.

Zugriff zum Ordner haben grundsätzlich der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragen. Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten oder gleichgestellten Bewerber:innen vor, erhält die Schwerbehindertenvertretung ebenfalls einen Zugriff.

Die Festlegung der internen Zugriffsrechte für die entsprechende Ausschreibung muss vom ausschreibenden Bereich benannt werden.

Die Finanzierung (Landesmittel bzw. Drittmittel) der Stelle muss ebenfalls im Vorfeld abgestimmt werden. Die Angaben sind in der Vorlage "Ausschreibungstext" entsprechend zu ergänzen.

  • Landesmittel (C-Soll)

Jede freie Stelle wird dem Dezernat Personalwesen angezeigt. Nach Zustimmung von Kanzler:in, ggfls. in Abstimmung mit den Dekan:innen, erfolgt die Ausschreibung. Die genaue Definition der Tätigkeiten, in Form der Tätigkeitsbeschreibung, für diese Stellenausschreibung muss vorliegen.

  • Drittmittel:

Bei Ausschreibungen im Bereich der Drittmittelforschung hat die:der Projektverantwortliche:r die Aufgabe, die Ausschreibung zu initiieren. Die Angabe des Projektes und ob der Bescheid bereits vorliegt, sind ebenfalls in der Vorlage "Ausschreibungstext" zu ergänzen. Sollte der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegen, erfolgt die entsprechende Ergänzung im Ausschreibungstext: "Die Besetzung der Stelle steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage durch das Ministerium für xxx/den Projektträger yyy.".

Der Ausschreibungstext ist die entscheidende Grundlage für die Einladung zum Vorstellungsgespräch und die spätere Auswahlentscheidung und sollte auch deshalb sehr sorgfältig durchdacht und formuliert werden.

Eine entsprechende Vorlage des Ausschreibungstextes steht im Zentralen Informationsportal der Hochschule zur Verfügung. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese.

Darüber hinaus ist der Ausschreibung zwingend eine vorläufige Tätigkeitsbeschreibung beizufügen. Seitens des Dezernates Personalwesen erfolgt vorab die Überprüfung der Eingruppierung anhand der dargelegten Arbeitsvorgänge.

Die Anforderungen dürfen während des gesamten Ausschreibungs- und sich anschließendem Auswahlverfahren nicht geändert werden. Falls es nach Abschluss des Auswahlprozesses zu einem Streit über die Auswahlentscheidung kommen sollte, der gerichtlich ausgetragen wird ("Konkurrent:innenklage"), wird das Gericht in erster Linie überprüfen, ob sich die Auswahlentscheidung an den Vorgaben der Ausschreibung orientiert hat.

Zur Entscheidung einer internen oder externen Stellenausschreibung steht Ihnen das Dezernat Personalwesen gern beratend zur Seite.

Im Rahmen der Personalentwicklung sowie einer effizienten Stellenbesetzung kann eine interne Ausschreibung durchgeführt werden. Diese wird über die Homepage der Hochschule veröffentlicht und ist nach Anmeldung mit dem jeweiligen Hochschulaccount erreichbar. Das Portal ermöglicht eine bessere und zielgerichtete Information von interessierten Beschäftigten über bestehende Stellenvakanzen und erleichtert somit auch eine zeitnahe Besetzung von Stellen.

Die Veröffentlichung erfolgt über die Internetseite der Hochschule Mittweida, über die Jobbörse der Agentur für Arbeit und über das Karriereportal des Freistaates Sachsen.

Sollte die Veröffentlichung über zusätzliche kostenpflichtige Portale erwünscht sein, werden die Kostenangebote durch das Dezernat Personalwesen eingeholt. Die Übernahme der Kosten erfolgt durch die ausschreibenden Bereiche. Bitte ergänzen Sie diese Angaben im Formular "Ausschreibungstext".

Lt. VwV Stellenausschreibung (Verwaltungsvorschrift) und Rahmenkodex ist unter anderem in nachfolgend genannten Fällen eine Ausschreibung nicht erforderlich:

  • Besetzung von Stellen innerhalb eines Geschäftsbereichs mit Beschäftigten, die sich bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis befinden (zum Beispiel im Rahmen von Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen),

  • unbefristete Besetzung von Stellen, die bislang mit befristetet Beschäftigten besetzt waren; hier soll abteilungsübergreifend ausgeschrieben werden.

  • Übernahme von Anwärter:innen oder Auszubildenden nach bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen,.

  • zu geringe Zeitspanne zwischen dem Freiwerden der Stelle und dem Zeitpunkt der Nachbesetzung der Stelle,

  • Personalstellen mit einer Laufzeit unter 6 Monaten,

  • Beschäftigte haben bei der Antragsstellung und/oder in der Vorbereitung von Drittmittelprojekten maßgeblich mitgewirkt bzw. sind im Antrag genannt und waren Gegenstand des Evaluationsverfahrens. Die Beschäftigten verfügen über die für die Stelle erforderlichen Spezialkompetenzen, die andernorts nicht erlangt werden können oder die nachträgliche Erlangung den vereinbarten Beginn des Drittmittelprojekts verzögern würde.