Bewerber:innenmanagement

Jede Personalauswahlentscheidung muss auf der Qualifikation der sich bewerbenden Person beruhen. Dabei ist darauf zu achten, dass sachgerechte Auswahlkriterien herangezogen werden, die sich ausschließlich auf das im Ausschreibungstext veröffentlichte Anforderungsprofil beziehen. Vor dem Hintergrund eines rechtssicheren Auswahlverfahrens muss dies dokumentiert werden, d. h. am Ende müssen Sie mit dem Auswahlvermerk schriftlich darlegen, in welchen Schritten und mit welcher Argumentation das Auswahlgremium schließlich zur Entscheidung für eine Person gelangt ist. Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch Einstellungsverfahren (2. Stellenausschreibung).

Die Nachbesprechung ist ein wichtiger Schritt im Auswahlverfahren, in dem die Gespräche ausgewertet und in der Auswahlmatrix bewertet und dokumentiert werden. Daraus ergibt sich eine Rangfolge der geeigneten Bewerber:innen. Sofern schwerbehinderte Personen beteiligt waren, ist die Auswahldokumentation besonders sorgfältig vorzunehmen. Ebenso wird die Schwerbehindertenvertretung eine Aussage zum ordnungsgemäßen Ablauf des Bewerbungsverfahrens treffen.

Der Teilprozess beschreibt die Vorgehensweisen im Auswahlverfahren. Ein zentraler Ordner ermöglicht den Entscheider:innen Einblick in die digitalen Bewerbungsunterlagen. Mit der Auswahlmatrix wird aus der Bewerber:innenübersicht eine Vorauswahl getroffen. Schwerbehinderte Personen sowie bereits befristete Beschäftigte der Hochschule sind in der Regel in die Vorauswahl immer aufzunehmen. Die Dokumentation der Auswahlentscheidung in der Auswahlmatrix ist dabei zu berücksichtigen.

Bewerbungsgespräche dienen der Klärung fachlicher und persönlicher Eignung für die zu besetzende Position. Die Termine der Gespräche sollten mindestens 1 Woche nach der Einladung stattfinden und bei krankheitsbedingten Absagen ggf. 2 Alternativtermine vorgeschlagen werden. Der Leitfaden Bewerbungsgespräche bietet Anregungen zu geeigneten Fragen für das Bewerbungsgespräch. Ein Ausblick zum weiteren Ablauf des Bewerbungsverfahrens rundet das Gespräch ab.

Die Tätigkeitsbeschreibung dient der Eingruppierung der:des neuen Beschäftigten. Die Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des Landes Sachsen (TV-L). In der Tätigkeitsbeschreibung müssen die einzelnen Arbeitsvorgänge angeführt und detailliert beschrieben werden. Ergänzende Ausführungen dazu finden Sie im ZIP (Leitfaden für die Erstellung einer Tätigkeitsbewertung).