Onboarding

Als Onboarding wird die Phase nach Vertragsabschluss bezeichnet, in der neue Beschäftigte ihre Tätigkeiten an der HSMW aufnehmen. In dieser Phase ist es wichtig, die neuen Beschäftigten willkommen zu heißen und sie mit allen wichtigen Informationen zur Hochschule, ihren Fakultäten/Instituten/Dezernaten sowie ihrem direkten Arbeitsumfeld zu versorgen. Ziel ist es, ihnen das Ankommen zu erleichtern und sie bei der Einarbeitung und dem Aufbau von Kontakten zu unterstützen, damit sie sich schnell in ihrem neuen Aufgabenfeld zurechtfinden. Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch Einstellungsverfahren (5. Onboarding).

Sobald das Mitbestimmungsverfahren des Personalrates positiv abgeschlossen ist und die Frist für eine mögliche Konkurrent:innenklage abgelaufen ist, erhält die:der neue Beschäftigte einen Terminvorschlag zur persönlichen Vertragsunterzeichnung. Achten Sie darauf, dass Arbeitsverträge nicht rückwirkend ausgehändigt sowie unterschrieben werden dürfen. Die Tätigkeit darf erst nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages aufgenommen werden.

Mit der Vertragsunterzeichnung erhält die:der neue Beschäftigte vom Dezernat Personalwesen eine Startermappe mit vielen nützlichen Informationen zur Hochschule.

Der Arbeitsplatz sollte vor Ankunft des:der neuen Beschäftigten professionell vorbereitet werden. Dazu zählen folgende Aspekte: Informieren der unmittelbaren Kolleg:innen über den Termin des Stellenantritts des neuen Teammitglieds Vorbereitung des Arbeitsplatzes hinsichtlich der Arbeitsgeräte wie PC, Telefon, Möbel, Büro- bzw. Laborausstattung etc. (ggf. sind Neubeschaffungen zu veranlassen) und Anfertigung/Anbringung eines Namensschilds an der Tür.