Einstellungsverfahren

Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch Einstellungsverfahren (4. Einstellungsverfahren).

Der/die Verantwortliche informiert die ausgewählte Bewerber:in über die Einstellungsabsicht. Nach positiver Rückmeldung der Bewerber:in stellt der/die Verantwortliche den Einstellungsantrag beim Dezernat Personalwesen. Das Dezernat verschickt danach eine Zusagemail an diese Bewerber:in und die Absagen an nicht berücksichtigte Bewerber:innen. Eine Frist von 14 Tagen muss nun wegen möglicher Konkurrent:innen Klagen abgewartet werden.

Der entsprechende Einstellungsantrag (eine Finanzierung / mehrere Finanzierungen) muss 20 Arbeitstage vor Arbeitsaufnahme im Dezernat Personalwesen vorliegen - ggf. mit einer korrigierten Tätigkeitsbewertung. Die Bestätigung für ausreichend Personalmittel ist zwingend. Ergänzende Angaben zur Eingruppierung, Finanzierungsdaten sowie den Inhalt der Tätigkeitsbewertung sind im Handbuch erläutert.

Die Tätigkeitsbeschreibung dient der Eingruppierung der:des neuen Beschäftigten. Die Eingruppierung erfolgt auf der Grundlage der Entgeltordnung zum Tarifvertrag des Landes Sachsen (TV-L). In der Tätigkeitsbeschreibung müssen die einzelnen Arbeitsvorgänge angeführt und detailliert beschrieben werden. Ergänzende Ausführungen dazu finden Sie im ZIP (Leitfaden für die Erstellung einer Tätigkeitsbewertung).