Betriebliche Altersversorgung
Ja. Befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflichtversicherung VBLklassik befreien lassen.
Die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) bietet eine betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Als Betriebsrente ergänzt sie die gesetzliche Rente und sorgt dafür, dass im Ruhestand der Lebensstandard besser erhalten bleibt.
Zusätzlich zur Pflicht- bzw. freiwilligen Versicherung können die Beschäftigten einen Teil ihres Bruttogehalts direkt in Beiträge umwandeln (VBLextra). So lassen sich Steuern und Sozialabgaben senken.
Statt der VBLklassik kann bei einer Befreiung eine freiwillige Versicherung (VBLextra) abgeschlossen werden.
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind automatisch in der VBLklassik pflichtversichert. Die Anmeldung erfolgt durch die Bezügestelle.
Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt werden. Danach ist keine Befreiung mehr möglich.
Hinweise für Erstversicherte sowie für befristete wissenschaftliche Tätigkeit finden Sie im ZIP - teilweise auch in englischer Sprache. Detaillierte Informationen gibt es auf der offiziellen Website: www.vbl.de.