Informationen - drittverschuldete Ereignisse
Es wird auf die Beachtung der entsprechenden Merkblattes hingewiesen, das weiterführende Hinweise zum Verfahren und zur Anspruchsdurchsetzung enthält.
Der Freistaat Sachsen macht gegenüber dem Schädiger insbesondere Ansprüche auf Ersatz der Dienstausfallkosten, Behandlungskosten sowie der Kosten der Entgeltfortzahlung geltend.
Neben Arbeits- und Dienstunfällen sind auch außerdienstliche Unfälle erfasst. Hierzu zählen auch Unfälle von beihilfeberechtigten Angehörigen, sofern eine Inanspruchnahme von Beihilfe erfolgt.
Der Unfall ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formblattes zu melden.
Liegt ein Unfallereignis mit Fremdverschulden vor, bei dem Bedienstete des Freistaates Sachsen verletzt werden, gehen etwaige Schadensersatzansprüche auf den Freistaat über.